Nein! Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, hat der/die Mitarbeiter*in den gleichen Verpflichtungen wie die anderen Mieter in B42.
Wohnungen für Zuzügler*innen
Ein neues Zuhause für neue Eingestellte
Wenn eine Firma in Sonderburg Kommune eine(n) Mitarbeiter*in eingestellt hat, der außerhalb der Kommune oder im Ausland wohnt, kann B42 Hilfe anbieten, damit der/die neu eingestellte(n) Mitarbeiter*in schnell ein neues Zuhause in der nahe bekommt.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie weiter unten.
Bereit, sich zu bewerben?
Antragsformular - ARBEITNEHMER*IN Antragsformular - ARBEITGEBER
Haftet die Firma für die Wohnung/die Miete?
Nein! Keine der Wohnungen sind möbliert - und es ist leider nicht möglich durch B42 Möbeln zu mieten.
Haustiere sind in den meisten unserer Wohnungen erlaubt – in einigen Fällen gelten jedoch Regeln bezüglich der Art und Anzahl der zulässigen Haustiere.
Bei Fragen zur Haustierhaltung erreichen Sie uns telefonisch unter +45 74 42 57 95.
Wie lange kann man auf der Warteliste bleiben?
Man kann 6 Monate nach dem Beschäftigungsdatum auf der Warteliste bleiben.
Danach wird man nicht länger als Zuzügler betrachtet
Was wird passieren, wenn der Arbeitsverhältnis endet?
Bevor wir einen möglichen Mietvertrag mit dem/der Mitarbeiter*in abschließen, fordern wir Dokumentation des Arbeitsverhältnisses.
Sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist, spielt das Arbeitsverhältnis keine Rolle mehr.
Darf man ein Wohnungsangebot ablehnen?
Natürlich darf man ablehnen. Man wird aber dann von der Warteliste gestrichen und kann nicht wieder eine Wohnung durch die Ordnung beantragen.
Deswegen ist es eine gute Idee, sehr sorgfältig bei der Wohnungssuche zu sein.
Finden Sie Ihr neues Zuhause!
Als neu eingestellte(n) Zuzügler*in können Sie zwischen verschiedenen von B42's Wohnungen in Egernsund, Broager, Sønderborg und Guderup wählen.
Auf der Karte sehen Sie, wo Sie sich für eine Wohnung bewerben können.
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