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Wohnungen für Zuzügler*innen

Ein neues Zuhause für neue Eingestellte

 

Wenn eine Firma in Sonderburg Kommune eine(n) Mitarbeiter*in eingestellt hat, der außerhalb der Kommune oder im Ausland wohnt, kann B42 Hilfe anbieten, damit der/die neu eingestellte(n) Mitarbeiter*in schnell ein neues Zuhause in der nahe bekommt.

Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie weiter unten.

Was ist B42?

B42 ist eine Wohnungsgenossenschaft, und die Vermietung von Mietwohnungen für neue eingestellten Zuzügler*innen sind denselben Bedingungen wie bei allen übrigen Wohnungen der B42 unterliegen:

  • Der/die Mitarbeiter*in bekommt einen Mietvertrag ohne Zeitbegrenzung unter denselben Bedingungen wie die übrigen Mieter der B42.
  • Alle Wohnungen sind unmöbliert, und es ist nicht möglich durch B42 Möbeln zu mieten. 

Wer kann die Ordnung benutzen?

Damit Sie und Ihre neu eingestellte(n) Mitarbeiter*in die Ordnung benützen können, gelten folgenden Bedingungen:

  1. Der/die Mitarbeiter*in muss neu eingestellt sein, und Ihre Firma muss Adresse in Sonderburg Kommune haben.
  2. Der/die Mitarbeiter*in muss Zuzügler*in sein, das heißt in einer anderen Kommune oder im Ausland wohnen.
  3. Der/die Mitarbeiter*in wird automatisch beim Unterschreiben des Mietvertrages Mitglied von B42 

Wie fangen wir an?

Sobald ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt, können Sie mit B42 Kontakt aufnehmen. Ihr(e) neue(r) Mitarbeiter*in muss ein Antragsformular mit Auskünften über die Anstellung, den jetzigen Wohnsitz und Wohnungswünsche ausfüllen.

Sie müssen als Arbeitgeber*in eine Ehrenwörtliche Erklärung über die Anstellung und den Wohnsitz abgeben, einschließlich auch ob sie dem/der Mitarbeiter*in einen vorübergehenden Wohnraum zur Verfügung gestellt haben.

Den Antrag und die Erklärung senden Sie dann bitte an B42. Danach wird Ihre(r) neue Mitarbeiter*in der/die Erste für die gewünschte Wohnung.

Wann bekommt der/die Mitarbeiter*in eine Wohnung?

Es ist schwierig zu sagen, wie lange es dauern wird, bevor dem/der Mitarbeiter*in angeboten wird. Es kommt ganz darauf an, welche und wie viele Wohnungen beantragt worden sind. Wenn eine der beantragten Wohnungen frei wird, wird sie dem/der Mitarbeiter*in angeboten.

Akzeptiert der/die Mitarbeiter*in das Angebot, kann der Mietvertrag unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie, dass der/die neue Mitarbeiter*in nur einmal eine Wohnung  angeboten werden kann.

Nein! Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, hat der/die Mitarbeiter*in den gleichen Verpflichtungen wie die anderen Mieter in B42.

Nein! Keine der Wohnungen sind möbliert - und es ist leider nicht möglich durch B42 Möbeln zu mieten. 

Haustiere sind in den meisten unserer Wohnungen erlaubt – in einigen Fällen gelten jedoch Regeln bezüglich der Art und Anzahl der zulässigen Haustiere.

Bei Fragen zur Haustierhaltung erreichen Sie uns telefonisch unter +45 74 42 57 95.

Man kann 6 Monate nach dem Beschäftigungsdatum auf der Warteliste bleiben.

Danach wird man nicht länger als Zuzügler betrachtet 

Bevor wir einen möglichen Mietvertrag mit dem/der Mitarbeiter*in abschließen, fordern wir Dokumentation des Arbeitsverhältnisses.

Sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist, spielt das Arbeitsverhältnis keine Rolle mehr. 

Natürlich darf man ablehnen. Man wird aber dann von der Warteliste gestrichen und kann nicht wieder eine Wohnung durch die Ordnung beantragen.

Deswegen ist es eine gute Idee, sehr sorgfältig bei der Wohnungssuche zu sein. 

Finden Sie Ihr neues Zuhause!

Als neu eingestellte(n) Zuzügler*in können Sie zwischen verschiedenen von B42's Wohnungen in Egernsund, Broager, Sønderborg und Guderup wählen.

Auf der Karte sehen Sie, wo Sie sich für eine Wohnung bewerben können.